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Am 31.12.2007 ist das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten.
Paragraph 61 a verpflichtet alle Eigentümer von bebauten Grundstücken, unterirdisch verlegte Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Das gilt sowohl für die Leitungen auf neu bebauten Grundstücken als auch für Grundstücke, die seit vielen Jahren bebaut sind.
Wir von Wölfinger-Bau führen diese Überprüfung für Sie, kompetent und qualifiziert durch. Zu diesem Zweck, werden zunächst Ihre privaten Grundleitungen von einer Revisionsöffnung im Haus oder von einem Revisionsschacht auf dem Grundstück aus gereinigt. Danach wird das gesamte schmutzwasserführende Leitungsnetz mit einer Spezialkamera durchfahren und auf Schäden untersucht. Schäden die dadurch lokalisiert werden, können nun nach Absprache repariert werden. Im Anschluß wird Ihr gesamtes privates Kanalnetz einer Druckprüfung mit Luft oder Wasser unterzogen. Abschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und dokumentiert. Das Prüfprotokoll über die erfolgreiche Dichtheitsprüfung dient Ihnen als Nachweis und muss dem Entwässerungsbetrieb vorgelegt werden, wenn dieser es verlangt. Selbstverständlich beraten wir Sie als zertifiziertes Fachunternehmen für die Dichtheitsprüfung gerne ausführlich, oder laden Sie sich hier unsere ausführliche Broschüre zum Thema Dichtheitsprüfung runter.
 
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